Prävention statt Burnout: Zu mehr Budget im Alltag für bewusste Wellness-Auszeiten
Urlaub und Erholung werden heute immer wichtiger für die mentale Gesundheit!
Die AOK zählte zuletzt “durchschnittlich 6,8 Arbeitsunfähigkeitsfälle je 1.000 Mitglieder aufgrund einer Burn-out-Diagnose“.
Hinzu kommt, dass sich entsprechende Absicherungen wie Lebensversicherungen „unter dem Strich“ immer weniger lohnen. Weshalb sich immer mehr Menschen dazu entscheiden, das Leben bewusst im hier und jetzt zu genießen, Urlaub zu machen und der Erschöpfung selbst “vorzubeugen”.
Doch wie findet man die richtige Balance zwischen Wellness, Wohlbefinden & Arbeitsalltag?
Und wie gelingt der kosteneffizienteste Ausstieg aus bereits abgeschlossenen Versicherungsverträgen?
Inhaltsverzeichnis
Hohe Lebensversicherung-Auszahlung sichern: „Ewigen Widerruf“ geltend machen!
Mehr Geld im Alltag? Weshalb entscheiden sich, gerade seit den letzten Jahren, immer mehr Menschen gegen eine Lebensversicherung?
Grund dafür sind vor allem hohe Kosten, sinkende Zinsen und wegfallende Überschussbeteiligungen. Auch eine Kündigung ist in der Regel keine gute Idee. Mit dem „ewigen Widerruf“, der vor allem bei Policen aus den Jahren 1994 bis 2007 möglich ist, sichern Sie sich hingegen eine deutlich höhere Lebensversicherungs-Auszahlung – Grund sind fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Überzeugen Sie sich selbst!
Warum die Kündigung der Lebensversicherung oft keine gute Idee ist
Grundsätzlich können Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer ihre Lebensversicherung jederzeit kündigen. Der Versicherer gibt zwar Form und Frist für die Kündigung vor, im Übrigen sind Sie aber frei in der Ausübung dieses Rechts. Entscheiden Sie sich für die Kündigung, berechnet der Versicherer den aktuellen Wert Ihrer Police. Anschließend erhalten Sie den ermittelten Betrag, den sogenannte Rückkaufswert nach § 169 VVG, ausgezahlt. Er wird an die bezugsberechtigte Person überwiesen. Anschließend endet die Vertragsbeziehung.
Der Haken: Bei der Kündigung entsteht in der Regel ein erheblicher Verlust. Grund dafür ist die Art der Berechnung des Rückkaufswertes. Denn der Versicherer zieht von der Summe aus Beiträgen, Überschüssen und Zinsen alle Vertragskosten ab. In Zeiten niedriger Zinsen und hoher Kosten kommt es – insbesondere bei einer frühzeitigen Kündigung – schnell dazu, dass die Gebühren die Kosten übersteigen. Im Ergebnis erhalten Sie weniger ausgezahlt, als Sie über Ihre Beiträge dem Vertrag zugeführt haben.
Damit ist die Kündigung zwar einfach und komfortabel, denn Sie müssen sich mit Ausnahme des Kündigungsschreibens selbst um nichts kümmern. Gleichzeitig gehen Sie aber auch erhebliche Risiken ein und verlieren mitunter viel Geld. Gehen Sie daher auf Nummer sicher und kündigen Sie nicht frühzeitig – entscheiden Sie sich lieber für eine umfassende, bestenfalls anwaltliche, Prüfung Ihrer Lebensversicherung.
Tipp: Eine hohe Lebensversicherung-Auszahlung erhalten Sie regelmäßig durch den „ewigen Widerruf“!
Mit dem „ewigen Widerruf“ die Lebensversicherungs-Auszahlung erhöhen!
Für den Widerruf einer Lebensversicherung gelten einheitliche Fristen, die regelmäßig einen Monat dauern. Wurden Ihnen die Vertragsunterlagen ausgehändigt, haben Sie also in der Regel einen Monat Zeit, um dem Versicherer gegenüber den Widerruf zu erklären. Durch den Widerruf endet das Vertragsverhältnis und Sie werden rückwirkend so gestellt, als hätten Sie die Lebensversicherung nie abgeschlossen.
Allerdings beginnt und endet die Widerrufsfrist nur, wenn Sie über Ihr Widerrufsrecht auch belehrt wurden. Eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung ist also zwingende Voraussetzung. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun bereits im Jahr 2014 entschieden, dass fehlerhafte Widerrufsbelehrungen dazu führen, dass der Versicherungsnehmer ein „ewiges Widerrufsrecht“ hat (Urteil vom 07.05.2014, Az. IV ZR 76/11).
Das „ewige Widerrufsrecht“ basiert auf allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen. Hat eine Frist keinen Beginn, kann sie auch kein Ende haben – außer, eine entsprechende Vorschrift normiert dies. Ein solcher Fall liegt bei Versicherungsverträgen (Rechtsgrundlage Versicherungsvertragsgesetz; VVG) allerdings nicht vor.
Machen Sie den ewigen Widerruf geltend, profitieren Sie von verschiedenen Vorteilen. Diese sind insbesondere monetärer Natur, unter anderem:
- Sie erhalten alle eingezahlten Beiträge zurück. Dies gilt auch für Sonderzahlungen, die Sie beispielsweise aus steuerlichen Gründen geleistet haben
- Der Versicherer muss die Rückzahlung verzinsen. Sie haben einen Schadensersatzanspruch in Höhe der Rendite, die das Versicherungsunternehmen mit Ihren Beiträgen am Kapitalmarkt erwirtschaftet hat
- Die Versicherungsgesellschaft muss alle Vertragskosten, insbesondere Abschluss- und Verwaltungsgebühren, wieder auszahlen
Zahlreiche Kunden erhalten daher eine Lebensversicherung Auszahlung, die mehrere zehntausend Euro über dem Rückkaufswert liegt. Damit ist der „ewige Widerruf“ eine echte Chance, die es quasi zwingend zu nutzen gilt.
Vom „ewigen Widerruf“ sind vor allem Lebens- und Rentenversicherungen betroffen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden. Spezialisierte Dienstleister finden fehlerhafte Widerrufsbelehrungen und machen Ihre Ansprüche in Zusammenarbeit mit erfahrenen Anwälten für Versicherungsrecht geltend. Am Ende zahlen Sie nur ein Honorar, wenn der Anwalt tatsächlich erfolgreich ist – und tragen so keinerlei Kostenrisiko!
Beachten Sie, dass der Widerruf auch bei bereits gekündigten oder ausgelaufenen Verträgen möglich ist, sofern die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Denn das Widerrufsrecht besteht getrennt von allen anderen Vorschriften, insbesondere vom Recht zur Kündigung (Rückkauf) der Lebens- oder Rentenversicherung!