Weiterbildung und Meer – Bildungsurlaub an der Ostsee

Weiterbildung und Meer – Bildungsurlaub an der Ostsee

Meeresluft und Weiterbildung sind eine ideale Kombination. Aus diesem Grund zieht es Jahr für Jahr viele Arbeitnehmer an die Ostseeküste, um dort ihren Bildungsurlaub wahrzunehmen und gleichzeitig ein wenig Abstand zum Arbeitsalltag zu bekommen. Für Arbeitnehmer aus Schleswig-Holstein besteht ein gesetzlicher Anspruch auf 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr. Dieser Sonderurlaub dient dazu, neue Kenntnisse in beruflichen, politischen oder auch persönlichen Bereichen zu erlangen. An der Ostsee gibt es eine Vielzahl von Kursen, Seminaren und weiteren Angeboten, die als Bildungsurlaub anerkannt werden.

 

Urlaub zu Weiterbildungszwecken – die gesetzlichen Vorgaben in Schleswig-Holstein

Arbeitnehmer aus Schleswig-Holstein haben grundsätzlich einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub für Weiterbildungszwecke. Während dieses Sonderurlaubs erhalten sie weiterhin ihr reguläres Gehalt. Für Bildungsurlaub in Schleswig-Holstein gilt Folgendes:

  • Der Anspruch umfasst 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr.

  • Bildungsurlaub aus einem Jahr kann ins Folgejahr übertragen werden, so dass ein Block von insgesamt 10 Tagen entsteht.

  • Der Antrag auf Bildungsurlaub muss rechtzeitig eingereicht werden. In der Regel sind 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme angemessen.

  • Die Bildungsmaßnahme muss der beruflichen, politischen oder persönlichen Weiterbildung dienen.

  • Nach Abschluss der Maßnahme ist dem Arbeitgeber eine Teilnahmebestätigung vorzulegen.

 

Die Kosten für die Weiterbildung trägt der Arbeitnehmer selbst

Die Kosten für einen vom Arbeitnehmer gewünschten Bildungsurlaub müssen nicht durch den Arbeitgeber übernommen werden. Sie sind vom Teilnehmer selbst zu tragen. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es für Schleswig-Holsteiner aber die Möglichkeit, sich bis zu 40% der Weiterbildungsmaßnahmen über den Bildungsbonus finanzieren zu lassen. Diese Förderung hat den Zweck, Weiterbildung zu unterstützen und Menschen zu derartigen Maßnahmen zu motivieren. Seminarkosten und Materialien lassen sich auf diese Art teilweise abdecken, und die finanzielle Belastung für die Teilnehmer wird spürbar gemindert. Auch die Teilnahme an relativ hochpreisigen Weiterbildungsmaßnahmen wird so gefördert.

 

Strandzeit während des Bildungsurlaubs – ist das erlaubt?

Ein Bildungsurlaub soll primär dem Erwerb von neuen Kenntnissen und Fähigkeiten dienen. Freizeitaktivitäten wie ein Strandbesuch sind aber natürlich ebenfalls erlaubt, solange die Bildung nicht zu kurz kommt.

Wird beispielsweise ein Seminar gebucht, so besteht hier natürlich Anwesenheitspflicht. Die Pausen und die Zeiten außerhalb des Seminarprogramms können die Teilnehmer aber selbstverständlich zur Erholung nutzen. Einem Strandbesuch oder anderen Freizeitaktivitäten steht somit nichts entgegen. Wichtig ist lediglich, dass das Hauptziel, also die Teilnahme an der Weiterbildung, nicht vernachlässigt wird. Der Bildungsurlaub lässt sich somit mit erholsamen Momenten am Strand perfekt kombinieren. Schließlich trägt die Erholung dazu bei, dass die vermittelten Bildungsinhalte von den Teilnehmern gut aufgenommen und umgesetzt werden können.

 

Muss ein Bildungsurlaub immer der berufsbezogenen Weiterbildung dienen?

Es ist eine weit verbreitete Annahme, dass ein Bildungsurlaub nur dann zulässig ist, wenn er direkt der zusätzlichen Qualifizierung des Teilnehmers für seine Arbeit dient. Die gesetzlichen Vorgaben sehen jedoch anders aus.

In Schleswig-Holstein umfasst der Anspruch auf Bildungsurlaub auch die Möglichkeit zur politischen Bildung und zur persönlichen Entwicklung. Es ist somit auch möglich, sich in gesellschaftspolitischen Themen weiterzubilden. Kurse zur Bewältigung von Stress, Rhetorikseminare oder Kommunikationstrainings können ebenfalls im Rahmen eines Bildungsurlaubs wahrgenommen werden. Wichtig ist dabei allerdings immer, dass die gewählte Maßnahme anerkannt ist und bestimmte Qualitätskriterien erfüllt.

 

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